Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 90 € je voller Stunde. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet. Die Erstanamnese geht über 90 Minuten und beinhaltet auch eine körperliche Untersuchung, eine Ernährungsberatung und eine Zusammenfassung per E-Mail und wird einmalig mit 150€ berechnet.
Dies ist eine Privatpraxis und die Behandlungskosten sind in erster Linie selbst zu tragen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel leider nicht. In diesem Falle könntest Du über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen und Naturheilkunde nachdenken.
Für privatversicherte oder Beihilfe berechtigte Personen ist eine spätere Kostenübernahme in gewissem Umfang je nach Versichersvertrag möglich. In diesem Fall erstelle ich die Rechnung gemäß / GebüH und bemühe mich, sie so erstattungsfähig wie möglich zu gestalten. .
Auf die Erstanamnese folgt meist Laborbefundung, entsprechende Befundbesprechung mit genauem Therapieplan und falls gewünscht, begleitend Körpertherapie.
Du lebst nicht in der Nähe und würdest trotzdem gerne mit mir zusammenarbeiten ?
Das ist kein Problem. Das Erstgespräch findet per Zoom über Video-Sprechstunde statt, weitere Termine können auch per Telefon stattfinden. Leider ist es mir rechtlich nicht möglich über die Fernsprechstunde GebüH-Konform abzurechnen. Das bedeutet, die Leistung sind ausschließlich Selbstzahler, außer, es ist Dir als Privat- / Zusatzversicherte möglich, für die Erstanamnese nach Gießen zu kommen.
Ich empfehle idealerweise eines meiner Coaching Pakete! Darüber erhälst du einen noch tieferen Zugang zu den Themen der Praxis, als über den 'normalen Weg'. Bitte vereinbare dafür einfach einen kostenlosen Kennenlern-Call.
Heilpraktiker sind neben den Ärzten und Zahnärzten die Einzigen, denen es erlaubt ist die "Linderung und Heilung von Krankheiten am Menschen" auszuüben. Leider gibt es (noch) keine staatliche Ausbildung gibt um Heilpraktiker zu werden. Vorgeschrieben ist jedoch eine schriftliche und mündliche Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt. Dort werden tiefgreifende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie des menschlichen Körpers, sowie Kenntnisse zum praktischen Arbeiten (z.B. Blutentnahme, Blutdruckmessung) von dem jeweiligen Anwärtern gefordert.
Leider nein.